
Vergrössernde Sehhilfen
Was ist das?
Wenn trotz optimaler Korrektur durch Brille oder Kontaktlinsen
das Sehvermögen sehr schlecht ist, können unter Umständen
optische Hilfsmittel das Restsehvermögen optimieren.
Zu solchen Hilfsmitteln zählen Ferngläser, Monokulare,
Lupen, Lupenbrillen und elektronischen Lesegeräten. Diese Sehhilfen
ermöglichen stark sehbehinderten Patienten, selbständig
zu lesen, andere Arbeiten im Nahsehbereich (z.B. Schreiben, Handarbeiten,
Kochen oder Heimwerken) auszuführen und sich ohne fremde Hilfe
im Straßenverkehr zu bewegen.
Vor einer Anpassung vergrößernder Sehhilfen sollte
ein Augenarzt eine exakte Diagnose gestellt und die vorhandene Sehschärfe
bei bestmöglicher Korrektur ermittelt haben.
Die Kosten für optische Hilfsmittel können bei ärztlicher
Verordnung unter bestimmten Voraussetzungen von der Krankenkasse
übernommen werden. Bei der Anpassung und Verordnung von Sehhilfen
sind eine umfassende Beratung und eine eingehende Schulung erforderlich.
Niedergelassene Optiker, die sich auf die Anpassung vergrößernder
Sehhilfen spezialisiert haben, und unsere erfahrenen Fachkräfte
schulen Sehbehinderte im Gebrauch der optischen Hilfsmittel. Bei
der Anwendung von Sehhilfen sind neben der optimalen Beleuchtung
auch eine richtige Körperhaltung und
ergonomisch angepasstes Mobiliar (z.B. höhenverstellbarer Arbeitstisch)
wichtig.
Weitere Informationen:
- Bayerischen Blindenbund
e. V.
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