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Was ist das mit dem Grünen Star?

– Die rechtzeitige Diagnose ist wichtig.

Viele Menschen haben schon einmal etwas von einem Grünen Star gehört – nicht zu verwechseln mit dem Grauen Star. Der Graue Star und der Grüne Star sind zwei völlig verschiedene Erkrankungen, also nicht etwa zwei „ähnliche Vögel“. Die begriffliche Gemeinsamkeit ist historisch bedingt.

Während der Graue Star eine krankhafte Trübung der Augenlinse bezeichnet versteht man unter einem Grünen Star eine bestimmte Sehnervenerkrankung. Der medizinische Fachausdruck ist Glaukom (altgriechisch: glaukos = blaugrün).

Der Sehnerv ist, vereinfacht ausgedrückt, die Nervenleitung vom Auge ins Gehirn. Für das normale Sehen ist ein intakter Sehnerv unabdingbar. Wie bei allen möglichen anderen Strukturen des Körpers kommen (leider) auch Erkrankungen des Sehnerven vor.

Die mit Abstand häufigste Sehnervenerkrankung ist das Glaukom. Dabei handelt es sich um einen speziellen, in der Regel schleichenden, irreparablen Nervenfaserschwund des Sehnerven. Diese Erkrankung tritt ab dem mittleren Lebensalter mit zunehmender Häufigkeit auf. Frühstadien des Glaukoms können vom Patienten selbst nicht bemerkt werden. Im späteren Krankheitsstadium entstehen massive Gesichtsfeldausfälle, bei weiterem Fortschreiten kann es zur Erblindung kommen.

Wie bei vielen anderen Krankheiten ist daher die frühe Diagnose entscheidend. Der Hauptrisikofaktor für das Glaukom ist ein erhöhter Augeninnendruck. Deshalb ist die Messung des Augeninnendruckes, im Sinne einer Vorsorgeuntersuchung, wichtig. Werte über 21 mmHg sind verdächtig. Zur Glaukomvorsorge gehört ebenfalls die Betrachtung des Sehnerven durch den Augenarzt. Mit einer Augenhintergrundspiegelung (mit hellem Licht und Lupe) kann der Augenarzt den sog. Sehnervenkopf ansehen und beurteilen. Das Glaukom macht ganz charakteristische Veränderungen des Sehnervenkopfes (s. Bild).

Abgebildet ist der Sehnervenkopf, wie er bei einer Augenhintergrunduntersuchung für den Augenarzt zu sehen ist. Der Randsaum des Sehnervenkopfes ist im Bild orangefarben, die Aushöhlung hellgelb (strahlenförmig gehen als rote Linien die Blutgefässe ab). Für Glaukom typisch (wie hier) ist z. B. eine unverhältnismäßig große Aushöhlung des Sehnervenkopfes.

Von der gesetzlichen Krankenkasse wird die Glaukomvorsorge bedauerlicherweise nicht bezahlt. Diese Untersuchung wird dem gesetzlich versicherten Patienten deshalb als Wahlleistung angeboten.

Augenärztlichen Kommissionen empfehlen eine Glaukomvorsorgeuntersuchung alle 2 Jahre ab dem 40. Lebensjahr und jährlich ab dem 60. Lebensjahr. Bei individuellen Risikofaktoren (Glaukomerkrankung in der Verwandtschaft ersten Grades, hohe Kurzsichtigkeit, dunkle Hautfarbe) können frühere und kurzfristigere Untersuchungen sinnvoll sein.

Im Fall eines unklaren Untersuchungsergebnisses wird der Augenarzt weitere Tests, z. B. computerisierte Gesichtsfelduntersuchung, elektronische Augeninnendruckmessung (Kontur-Tonometrie mittels Pascal®), optische Sehnervenfaser-Analyse (mit den Geräten HRT und/ oder GDx) vorschlagen.

Bei erwiesenem Glaukom oder dringendem Glaukomverdacht ist eine Therapie angezeigt. Durch eine medikamentöse oder operative Senkung des Augendruckes soll einer weiteren Schädigung des Sehnnerven vorgebeugt werden. Ein bereits eingetretener Nervenfaserschwund ist dadurch jedoch nicht umkehrbar. Die Schadensbegrenzung ist aber erfreulicherweise in den meisten Fällen möglich. Deshalb ist eben die rechtzeitige Diagnose so wichtig.

Gerne erfahren Sie von Ihrem Augenarzt mehr zu diesem komplexen Thema in einem persönlichen ärztlichen Gespräch.

 

 

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