Aktuelle 2G/3G-Patienteninformation zur Corona-Virus-Pandemie



Liebe Patientin, lieber Patient,

aktuell ist die pandemische Lage sehr ernst, die Inzidenzen sind sehr hoch und die bayerische Krankenhausampel steht auf rot!

Für den Besuch in unserer Praxis und der klinischen Abteilung im Rotkreuzklinikum ist daher ab sofort das Tragen einer FFP2-Maske für alle Patienten wieder Pflicht, „medizinische“ Masken sind nicht mehr ausreichend. Wenn Erkrankungs-/Grippesymptome bestehen oder kürzlich Kontakt zu Corona-Infizierten bestand, bitten wir Sie, zu Hause zu bleiben und evtl. anstehende Termine zu verschieben.

In unserer Praxis und unserer Klinik-Abteilung ist durch die disziplinierte Einhaltung aller vernünftigen Hygiene-Regeln, nicht zuletzt durch Sie alle, die Sie zur Untersuchung und Behandlung bei uns waren, glücklicherweise in der gesamten bisherigen Pandemie-Zeit kein einziger Infektionsfall aufgetreten. Daraus entnehmen wir die Zuversicht, dass unsere von Anfang an sehr gründlichen infektionsprophylaktischen Hygiene- und Vorsichtsmaßnahmen verlässlich wirksam sind – darum wollen wir sie erst einmal auch beibehalten.

Damit dies so bleibt, bitten wir Sie:


1. Geplanter Besuch in unserer Praxis 

Die räumlichen Kapazitäten in unserer Praxis sind glücklicherweise vergleichsweise groß – aber naturgemäß nicht unbegrenzt. Damit Abstände vernünftig eingehalten werden können, bitten wir, dass Begleitpersonen nur im wirklich erforderlichen Umfang mitkommen bzw. außerhalb der Praxis auf die von ihnen begleiteten Patienten warten, soweit irgend möglich.

Gern sind wir weiterhin in uneingeschränktem Umfang für alle Konsultationen verfügbar – eine Terminvereinbarung ist jederzeit möglich unter

Telefonisch 089 159 4040
per Telefax 089 159 40555 oder
per Email termine@neuhann.de


2. Augenoperationen 

Alle geimpften/genesenen Patienten, egal ob ambulant oder stationär, benötigen zu dem entprechenden Nachweis zusätzlich einen gültigen (offiziellen) Antigen-Schnelltest, nicht älter als 24 Stunden.

Ungeimpfte Patienten, egal ob ambulant oder stationär, müssen einen PCR-Test für die stationäre Aufnahme mitbringen, nicht älter als 48 Stunden.

Für stationär notwendige Operationen sind im Rotkreuz-Klinikum erstklassige Bedingungen des Infektionsschutzes gegeben.

Weiterhin gilt im gesamten Klinikgebäude die FFP2-Maskenpflicht!

Zudem haben wir nicht mehr die volle Kapazität unserer Belegbetten zur Verfügung. Das heißt, dass Patienten nur stationär geplant werden können, wenn der Eingriff ambulant nicht möglich ist.

Begleitpersonen dürfen nur noch aus einem medizinischen/triftigen Grund das Krankenhaus betreten. Es gilt dann die 2G-Regel: ungeimpfte Personen dürfen das Krankenhaus nicht mehr betreten, geimpfte/genesene (Begleit-)Personen benötigen zu dem entprechenden Nachweis zusätzlich einen gültigen (offiziellen) Antigen-Schnelltest. 

 

Ganz allgemein gilt:

Für die maximale Minderung des Infektionsrisikos im Operationszentrum, dem stationären Bereich und der Arztpraxis bei der Nachuntersuchung ist immer schon in bestmöglicher Weise gesorgt: Dies ist uns gesundheits-„amtlich" ausdrücklich anerkennend bestätigt worden. Für die gegenwärtigen besonderen Umstände haben wir sie dem höchsten fachlichen Niveau – unserem Anspruch entsprechend – erweitert und angepasst.

Für die Minimierung des Infektionsrisikos auf dem Wege zu und von der Behandlung können Sie selbst gut sorgen.


Ihre Augenärztinnen und Augenärzte des MVZ Prof. Neuhann

und ich selbst ganz persönlich

Ihr

Prof. Dr. Thomas Neuhann