Glaukomvorsorge

Was ist ein Glaukom (Grüner Star)?

Es handelt sich um einen langsam fortschreitenden Sehnervenschwund mit Verfall des Gesichtsfeldes, der durch einen für das jeweilige Auge zu hohen Augeninnendruck verursacht wird. Durch eine Senkung des Augeninnendrucks im individuell erforderlichen Maß wird der Krankheitsprozess zum Stillstand gebracht. Der Grüne Star ist die zweithäufigste Ursache der Erblindung in Deutschland. 2,4 % unserer Gesamtbevölkerung über dem 40. Lebensjahr und über 7 % aller Menschen in höherem Alter sind betroffen. Das entspricht etwa 800.000 an Glaukom erkrankten Patienten in Deutschland. Bei ca. 3 Millionen liegt eine Vorstufe des Glaukoms vor.

Gesunder Sehnerv ohne Aushöhlung (Exkavation) im Querschnitt (Schema).
Aushöhlung des Sehnervenkopfes bei Glaukom (Schema).

Warum Vorsorgeuntersuchung?

Der einfache Grüne Star ist (ähnlich dem Bluthochdruck) subjektiv nicht, jedenfalls nicht rechtzeitig, bemerkbar. Der an Glaukom Erkrankte selbst bemerkt erst in Form von Gesichtsfeldausfällen die Schäden, d. h. wenn sie massiv sind und es (fast) zu spät ist. Denn ist bereits ein Schaden entstanden, ist dieser irreparabel, nur das weitere Voranschreiten kann verhindert werden. Deshalb ist die rechtzeitige Erkennung eines Glaukoms anhand einer Vorsorgeuntersuchung so wichtig.

Was wird untersucht?

Messung des Augeninnendrucks.

Durch eine einfache Messung des Augeninnendrucks, zusammen mit einer Augenspiegeluntersuchung des Sehnervs, kann man erkennen, ob

  • ein Glaukom vorliegt;
  • ein begründeter Verdacht besteht, der weiter abgeklärt werden muss;
  • zum gegenwärtigen Zeitpunkt kein Hinweis auf ein Glaukom besteht.

Für wen und wann empfiehlt sich die Untersuchung?

Für Ihren individuellen Fall informiert Sie grundsätzlich am besten Ihr Augenarzt. Die klinischen Leitlinien der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft (die wissenschaftliche Fachgesellschaft für Augenheilkunde in Deutschland) empfehlen die Vorsorge für:

  • jedermann ab dem 40. Lebensjahr;
  • Personen afrikanischer Herkunft ab dem 30. Lebensjahr;
  • Personen mit einer hohen Kurzsichtigkeit ab dem 30. Lebensjahr;
  • Personen mit Verwandten 1. Grades, die an Glaukom erkrankt sind, ab dem 30. Lebensjahr.

Der Zeitpunkt der nächsten empfohlenen Kontrolle hängt von Vorgeschichte und Befund ab. Zum Beispiel ist bei völlig unauffälligen Ergebnissen eine erneute Untersuchung erst nach ca. 2 - 3 Jahren wieder sinnvoll.

Ergibt sich bei der Vorsorgeuntersuchung ein begründeter Verdacht auf das Vorliegen eines Glaukoms, erfolgt ein Teil der weiteren Diagnostik und Behandlung zulasten der gesetzlichen Krankenkasse.