Wahlleistungen

Liebe Patientin, lieber Patient,

das gesetzliche Krankenversicherungssystem in Deutschland hat bekanntlich massive finanzielle Schwierigkeiten. Deshalb beschränkt sich die Krankenversicherung in ihrer Leistungszusage zunehmend auf die notwendige bzw. zwingend erforderliche Grundversorgung. Viele sinnvolle, ratsame und ärztlich wünschenswerte Untersuchungen, die der Fortschritt möglich macht, gehören daher nicht mehr zum Leistungsumfang. Diese Untersuchungen werden bei Ihrem Arzt als Selbstzahlerleistungen (sog. IGeL-Leistungen = Individuelle Gesundheits-Leistung) angeboten. Den Berechnungen liegt die amtliche Gebührenordnung (GOÄ, Gebührenordnung für Ärzte) zugrunde, die für uns Ärzte gesetzlich verpflichtend ist.

Welche Leistungen von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden, regelt das Gesetz. Dies sagt allerdings nichts über den medizinischen Wert einer Maßnahme aus, sondern nur, ob etwas bezahlt werden muss/darf oder nicht. Ärztlich und medizinisch sieht es jedoch anders aus. Wir als Ärzte erfüllen unsere Pflicht (und Ihre Erwartungen!) nur, wenn wir Ihnen nicht nur den gesetzlichen „Leistungskatalog“ anbieten, sondern darüber hinaus die derzeit bestmögliche ärztlich-medizinische Versorgung, unabhängig von Ihrem Versicherungsstatus. So entscheiden sie selbst, was Ihnen Ihre Gesundheit wert ist. In diesen Informationsblättern erklären wir Ihnen solche IGeL-Leistungen, die wir im Einzelfall für medizinisch sinnvoll und ratsam halten.

Eines ist uns dabei besonders wichtig: Sie können sich bei uns bedingungslos darauf verlassen, dass wir Ihnen nur die Untersuchungen empfehlen, die in Ihrem Fall und nach unserem besten Wissen medizinisch sinnvoll und ratsam sind und die als wissenschaftlich belegt gelten können.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Augenärzte