Navilas®-Laser

Fast jeder von uns besitzt bereits ein mobiles Navigationsgerät im Auto oder im Smartphone, welches uns sicher und punktgenau an das gewünschte Ziel leitet. Keiner möchte dies im Alltag mehr missen. Auch in der Augenheilkunde machen wir uns dieses Prinzip höchster Präzision und Sicherheit beispielsweise in der Laserbehandlung von gefäßbedingten Netzhauterkrankungen zu Nutze.

Bei einer Vielzahl von Gefäßerkrankungen am Augenhintergrund kommt es zu Veränderungen an der Netzhaut und hier insbesondere an der Stelle des schärfsten Sehens (Makula), die zu verzerrtem Sehen und einer Minderung der Sehleistung führen.

Häufige Ursachen hierfür sind die Diabetische Retinopathie und Makulopathie sowie Gefäßverschlüsse an der Netzhaut. Durch die Gefäßschädigung entstehen undichte Stellen, an denen Flüssigkeit aus der Gefäßbahn ins Gewebe tritt und eine Schwellung (Ödem) und Ablagerung von Blutfetten verursacht. Hierdurch werden die Sinneszellen der Netzhaut geschädigt - im ungünstigsten Fall unwiederbringlich. Außerdem verschlechtert sich durch die Gefäßveränderungen die Sauerstoffversorgung der Netzhaut, was zu einer weiteren Schädigung führt.

Ziel der Behandlung ist es, die undichten Gefäße „abzudichten“ und die Ausschüttung solcher Botenstoffe zu senken, welche die oben beschriebenen Veränderungen auslösen. Dies funktioniert beispielsweise mit einer operativen Medikamenteneingabe in den Glaskörper. Das dabei eingegebene Medikament („VEGF-Hemmer“ oder Kortison) hat aber leider nur eine begrenzte Wirkdauer von ca. vier bis maximal zwölf Wochen, so dass diese Behandlung in vielen Fällen regelmäßig wiederholt werden muss, um den therapeutischen Effekt zur Stabilisierung der Sehleistung aufrecht erhalten zu können. Dies beinhaltet natürlich neben der Belastung durch den operativen Eingriff auch potentielle Risiken und erhebliche Kosten.

Navilas®-Laser.

Eine andere, schon viel länger etablierte Behandlungsoption ist die Behandlung der Netzhaut mit dem Laser – die Laserkoagulation. Ihr Prinzip ist es, die ohnehin unwiederbringlich geschädigten Areale der Netzhaut ganz zu zerstören, damit von ihnen nicht weitere schädigende Einflüsse, wie die Aussendung schädlicher Botenstoffe, ausgehen können, das Sauerstoffangebot in den nicht behandelten, noch funktionsfähigen Arealen zu steigern und damit die Sauerstoffversorgung zu verbessern.

Oftmals befinden sich die Gebiete, die man behandeln müsste, allerdings sehr dicht an der Netzhautmitte, der „Fovea centralis“  (Sehgrube = Bereich des schärfsten Sehens). Hier ist unsere Möglichkeit, mit der herkömmlichen Lasertechnik zu behandeln, zunehmend eingeschränkt, je näher man dem Zentrum kommt, weil das Risiko steigt, durch unvermeidliche Beschränkungen der Zielgenauigkeit durch „Fehlschüsse“ mehr zu schaden, als zu nützen.

Hier kommt uns nun eine neue revolutionäre Technik zugute, die die Sicherheit vor Fehlschüssen auf ein Maß steigert, das bisher „manuell“ nicht zu erreichen war.

Es handelt sich um die „navigierte Laserbehandlung“ (Navilas®).

Bei der Navilas®-Behandlung handelt es sich um eine computerassistierte digitale Laserphotokoagulation zur Behandlung von Gefäßerkrankungen der Netzhaut.

Das Prinzip besteht darin, dass am Computer auf einem Bild der Netzhaut in aller Ruhe und Genauigkeit eingegeben werden kann, wo exakt der Laser-Effekt angebracht werden soll. Am Gerät wird dann die Netzhaut bildgebend erfasst, der Computer identifiziert die zu behandelnde Stelle mit maximaler Präzision und löst den Laser-„schuß“ genau in dem Moment aus, in welchem das Ziel genau getroffen wird.

Mit dem Navilas®-System ist die digitale Behandlungsplanung und bildgestützte Laserbehandlung möglich.

Die navigierte Lasertherapie mit dem Navilas®-System umfasst die digitale Bildgebung (Augenhintergrunds-Fotografie, Gefäßdarstellung), die bildgestützte Behandlungsplanung, die bildgestützte Laserbehandlung und Qualitätssicherung der navigierten Lasertherapie mit Dokumentation der Behandlungseffekte auf dem photographischen Bild des Augenhintergrundes, des Behandlungsplans und des Behandlungsprotokolls.

Durch computergestützte Assistenzsysteme wird eine hohe Präzision und Sicherheit in der Netzhautlasertherapie ermöglicht, da durch das sogenannte Eye-Tracking-System die Kompensation unwillkürlicher Blickbewegungen oder Verrollung des Augapfels erfolgt und der Laserherd genau an die zuvor geplante Position appliziert wird. Gleichzeitig können bei der Behandlungsplanung in den von der Laserbehandlung auszusparenden Bereichen Sperrzonen eingerichtet werden (z. B. im Bereich des Gelben Flecks und des Sehnervenkopfes). So kann ein Lasereffekt nur abgegeben werden, wenn die vorgeplante und die an der Netzhaut des Patienten mit dem Zielstrahl eingestellte Position exakt übereinstimmt/deckungsgleich ist. Behandlungsfehler durch die unwillkürlichen Augenbewegungen des Patientenauges und die nicht ausreichend schnelle Sichtkontrolle des durch den noch so konzentrierten Behandler – wie bei der konventionellen Laserbehandlung möglich – werden damit ausgeschlossen.

Zusätzliche Vorteile gegenüber der konventionellen Laserkoagulation sind die Standardisierung von Planung und Ausführung und damit die Qualitätssicherung der Behandlung. Die Position jedes abgegebenen Laserherds wird mit allen Eigenschaften (Laserenergie, Größe, Expositionsdauer) im Augenhintergrundsbild und im Protokoll dokumentiert.

Da mit diesem Gerät die Laserbehandlung unter Beleuchtung mit  Infrarot-Licht durchgeführt wird, entfällt die starke Blendung durch das normale Licht, das der Arzt an konventionellen Lasergeräten benötigt, wodurch die Behandlung für den Patienten wesentlich weniger belastend ist.

Doch nicht nur bei der Laserbehandlung der zentralen Netzhautbereiche nahe dem Punkt des schärfsten Sehens (= Makula) sind diese Vorteile für den Patienten unmittelbar spürbar. Auch bei der über die ganze Netzhaut verteilten Laserbehandlung der äußeren Netzhautabschnitte ist die Navilas®-Behandlung für den Patienten wesentlich angenehmer als die konventionelle Lasertherapie. Man kann durch die Mikropuls-Technologie mit kürzeren Expositionszeiten pro Laserherd die Behandlungszeit verkürzen. Braucht man bei einer konventionellen Laserbehandlung größerer Areale der Netzhaut zumeist 4-6 Behandlungen, so reichen zumeist bei der navigierten Laserbehandlung 2 Behandlungen aus. Gleichzeitig ist die Behandlung nahezu schmerzfrei und schonender, so dass der Patient weniger störende Nebeneffekte durch die Laserbehandlung erfährt. Dies wirkt sich vor allem Nachts positiv aus durch geringere Einschränkungen des Kontrast- und Dämmerungssehens sowie des Gesichtsfelds.

Die Laserkoagulation und die Behandlung mit Medikamenteneingabe in den Glaskörper (Anti-VEGF-Therapie mit Lucentis®, Eylea® oder Ozurdex®) sind keine Alternativen, sondern ergänzen sich gegenseitig. Die Medikamenteneigabe hat einen sofortigen und massiven Effekt, muss aber dafür in relativ kurzen Zeitabständen auf im Wesentlichen unabsehbare Zeit wiederholt werden – mit allen Unannehmlichkeiten und letztlich auch Risiken. Die Laserbehandlung hat einen dauerhaften Effekt und kann mit hoher Wahrscheinlichkeit die Notwendigkeit / die Häufigkeit der operativen Medikamenteneingaben reduzieren, idealerweise einmal ganz erübrigen.

Dies zeigt sich auch in den aktuellen wissenschaftlichen Arbeiten, in denen über signifikant längere Zeiträume berichtet wurde, in welchen keine Medikamenteneingabe erforderlich war, nachdem zusätzlich mit dem Laser behandelt wurde, als wenn nur medikamentös behandelt wurde.

Zusammenfassend ermöglicht also die computergestützt navigierte Laserbehandlung „NAVILAS“ die Wahrnehmung der Vorteile der Laserbehandlung, namentlich ihre Dauerhaftigkeit, auch dort, wo die „klassische“, manuelle Laserbehandlung ihre Grenzen findet, weil sie nicht genau und damit fehlerfrei genug ist. Im Vergleich zu der Eingabe von Medikamenten in den Glaskörper des Auges ist diese technische Verbesserung unserer bisherigen Möglichkeiten deshalb keine Alternative, sondern die sinnvolle Ergänzung.

Derzeit gehört die Navigationsgesteuerte Laserbehandlung nicht zur Leistung der gesetzlichen Krankenversicherungen. Einige gesetzliche Krankenversicherungen gewähren auf Antrag Kostenerstattung. Wir helfen Ihnen gern bei der Antragsstellung und Begründung, die Entscheidung liegt aber im Ermessen der Krankenkasse. Private Krankenkassen müssen die Kosten erstatten.